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Information für Rechtssuchende und Besucher*innen des Arbeitsgerichts

Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb des Arbeitsgerichts Nordhausen

Zur Verminderung der Ausbreitung des Corona-Virus werden Verhandlungen beim Arbeitsgericht Nordhausen weiterhin mit Einschränkungen durchgeführt. Die Öffentlichkeit (§169 GVG) wird zur Einhaltung des Abstandsgebotes auf 4 Personen eingeschränkt. Auch der übrige Publikumsverkehr wird auf das zwingend notwendige Maß reduziert.

Die Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts für den Publikumsverkehr werden daher weiterhin beschränkt auf täglich 09:00 bis 12:00 Uhr.

Die Rechtssuchenden werden gebeten, sich nur in dringenden Einzelfällen und nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung (0361 573553-913) im Arbeitsgericht einzufinden. Anträge und Unterlagen sollen per Post oder Fax (0361 573553-977) eingereicht werden.
Gleiches gilt für die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Über diese können nach telefonischer Absprache Rechtssuchende in Einzelfällen auch vom Gericht vorbereitete Anträge zugesandt bekommen. Klageformulare können auch unter https://arbeitsgerichte.thueringen.de/verfahren/ abgerufen werden. Durch diese Maßnahmen soll die Arbeitsfähigkeit des Gerichts trotz Corona gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsmaßnahmen:

Personen, die positiv auf das Corona-Virus (SARS-CoV2) getestet wurden oder die auf behördliche Anordnung einer Quarantäne unterliegen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude für die Zeit der Erkrankung bzw. Quarantäne untersagt. Personen, die Krankheitszeichen wie z.B. Husten, Fieber aufweisen, kann ebenfalls kein Zutritt zum Gerichtsgebäude gewährt werden.

Darüber hinaus ist beim Aufenthalt im Gericht ein Mund-Nasen-Schutz (z.B. MSN-Maske) verpflichtend zu tragen.

Im Gebäude ist der Mindestabstand von 1,5 m zu beachten. Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion.

Wir danken für Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und für Ihre Unterstützung!

Nordhausen, 01.07.2021

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