Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Hinweise zur Corona-Problematik

 

In Anbetracht der dramatischen Entwicklung des COVID-Infektionsgeschehens auch und gerade im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Suhl werden die folgenden weitergehenden Schutzmaßnahmen getroffen:

Das Gerichtsgebäude wird für den Besucherverkehr außerhalb öffentlicher Sitzungen geschlossen.
Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Direktor des Arbeitsgerichts.

Die Rechtsantragstelle ist bis zum 08.01.2021 nur telefonisch über die zentrale Einwahl 03681/375-0 zu erreichen.

Anfragen und Mitteilungen an die Kammergeschäftsstellen, welche nicht schriftlich erfolgen können, werden auf den Weg des Telefonkontakts verwiesen. Die jeweiligen Rufnummern sind auf allen gerichtlichen Schreiben angegeben. Im Zweifelsfall hilft Ihnen auch die zentrale Einwahl 03681/375-0 weiter. Die Kontaktaufnahme mit den Kammervorsitzenden und den Rechtspflegern erfolgt über die Geschäftsstellen.

Der interne Dienstbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts Suhl ist über die zentrale Einwahl 03681/375-0 zu erreichen. Der Ruf wird auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten rund um die Uhr weitergeleitet.

Das aktuelle Infektionsschutzkonzept des Arbeitsgerichts Suhl bleibt unberührt.

Für die Einschränkungen, die sich aus den getroffenen Anordnungen ergeben, wird um Verständnis gebeten.

Suhl, den 16.12.2020

Dr. Steckermeier, DirArbG

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: