Hinweise zum Infektionsschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Prävention zum Schutz vor Infektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen und unabhängig von anderweitigen Anordnungen der Hausverwaltung des Justizzentrums Erfurt nach § 176 Abs. 1 GVG im Vorfeld der Verhandlung oder noch am Sitzungstag durch sitzungspolizeiliche Anordnung für die an der Sitzung teilnehmenden Personen das Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) im Sitzungssaal angeordnet werden kann. Gleiches gilt für etwa in Zukunft auftretendes anderweites Infektionsgeschehen.
Es wird daher vorsorglich gebeten, um den Sitzungsablauf nicht zu verzögern, eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung mitzuführen.