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Arbeitsgericht Erfurt

Arbeitsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

Tel.-Nr.: 0361 57 3555-001
Telefax: 0361 57 3559-395
E-Mail: Poststelle.EF@argef.thueringen.de

Hier finden Sie die SAFE-ID des Arbeitsgerichts Erfurt

Besucher*innenhinweis - Einlasskontrolle

Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. ... mehr

Örtliche Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht Erfurt ist zuständig für den Ilm-Kreis, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Landkreise Gotha, Sömmerda und Weimarer Land (GVBl 2011, Seite 533).

Öffentlichkeit

Die mündlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich.
Besucher*innengruppen melden sich bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts an.

Aufgrund von unvorhersehbaren Infektionsentwicklungen könnte die Öffentlichkeit jederzeit kurzfristig eingeschränkt werden.
Bitte informieren Sie sich bei der Geschäftsstelle.

elektronischer Übermittlungsweg

Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.

Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des*der Absenders*in nicht mit Sicherheit feststeht.

Über den elektronischen Rechtsverkehr können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden. 

Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/

Hier finden Sie die SAFE-ID des Arbeitsgerichts Erfurt

[Bild] Zwei Hände auf einer Tastatur

Informationen zur Behörde

Behördenleiter*in
Direktor des Arbeitsgerichts Andreas Walter

Referent*in für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Richter am Arbeitsgericht Dirk Oppler

Geschäftsleiter*in
Christina Jahrendt

Rechtsantragstelle
Telefon: 0361 57 3559-364 und 0361 57 3559-352

Übersendung von Entscheidungen
Telefon: 0361 57 3559-361

Geschäftsverteilungslan

Geschäftsverteilungsplan 2023
Geschäftsverteilungsplan 2024
 

[Bild] Tisch mit Aktenstapel und Gesetzbuch Arbeitsgesetze

Öffnungszeiten - Aktueller Hinweis

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Erfurt ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

Telefon:
0361 57 3559-364
0361 57 3559-352

Klageformulare und weitere Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://arbeitsgerichte.thueringen.de/verfahren/

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:

Montag:  13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag - Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)

Öffnungszeiten des Gerichts:

Montag - Donnerstag:  08:30 - 15:30 Uhr
Freitag:  08:30 - 13:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)

Öffnungszeiten der Bibliothek des Justizzentrums:

Montag - Freitag:  08:30 - 12:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)

Nachtbriefkasten

Der gemeinsame Nachtbriefkasten der im Justizzentrum ansässigen Justizbehörden befindet sich am Eingang des Justizzentrums in der Rudolfstraße 46.

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.

Leerungszeiten

montags bis freitags: 08:00, 14:00 und 24:00 Uhr

Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt
(§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.

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