Arbeitsgericht Erfurt
Arbeitsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Tel.-Nr.: 0361 57 3555-001
Telefax: 0361 57 3559-395
E-Mail: Poststelle.EF@argef.thueringen.de
Besucher*innenhinweis - Einlasskontrolle
Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. ... mehr
![[Bild] Gebäudeansicht des Justizzentrums Erfurt](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/d/7/csm_JZ_Erfurt_d6e126a1cc.jpg)
Örtliche Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht Erfurt ist zuständig für den Ilm-Kreis, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Landkreise Gotha, Sömmerda und Weimarer Land (GVBl 2011 Seite 533).
Öffentlichkeit
Die mündlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich.
Besucher*innengruppen melden sich bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts an.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Öffentlichkeit eingeschränkt.
Bitte informieren Sie sich telefonisch bei der Geschäftsstelle.
elektronischer Übermittlungsweg
Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.
Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des*der Absenders*in nicht mit Sicherheit feststeht.
Über den elektronischen Rechtsvekehr können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden.
Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/
![[Bild] Zwei Hände auf einer Tastatur](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/0/8/csm_Tastatur_web_aa771c782c.jpg)
Informationen zur Behörde
Behördenleiter
Direktor des Arbeitsgerichts Andreas Walter
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Richter am Arbeitsgericht Dirk Oppler
Geschäftsleiterin
Christina Jahrendt
Rechtsantragsstelle
Telefon: 0361 57 3555-008
Übersendung von Entscheidungen
Telefon: 0361 57 3559-361
Geschäftsverteilungslan
Geschäftsverteilungsplan 2020
Geschäftsverteilungsplan 2021
Geschäftsverteilungsplan 2021 1. Änderung
Geschäftsverteilungsplan 2022
Anlage zum Geschäftsverteilungsplan 2022
![[Bild] Tisch mit Aktenstapel und Gesetzbuch Arbeitsgesetze](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/8/8/csm_Akten_852f83d06d.jpg)
Öffnungszeiten - Aktueller Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes Erfurt zu den üblichen Öffnungszeiten ausschließlich telefonisch erreichbar.
Telefon:
0361 57 3559-364
0361 57 3559-352
Klageformulare und weitere Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://arbeitsgerichte.thueringen.de/verfahren/
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle:
Montag: 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)
Öffnungszeiten des Gerichts:
Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)
Öffnungszeiten der Bibliothek des Justizzentrums:
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)
Nachtbriefkasten
Der gemeinsame Nachtbriefkasten der im Justizzentrum ansässigen Justizbehörden befindet sich am Eingang des Justizzentrums in der Rudolfstraße 46.
Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.
Leerungszeiten
montags bis freitags: 08:00, 14:00 und 24:00 Uhr
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt
(§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.