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Landes-Arbeits-Gericht in Thüringen

Arbeits-Gericht in Erfurt

[Bild] Gebäudeansicht des Justizzentrums Erfurt

Arbeits-Gericht in Gera

[Bild] Gebäudeanischt Arbeitsgericht Gera

Arbeits-Gericht in Nordhausen

[Bild] Gebäudeansicht Arbeitsgericht Nordhausen

Arbeits-Gericht in Suhl

[Bild] Gebäudeansicht Arbeitsgericht Suhl

Willkommen

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite. Hier finden Sie Informationen über die Arbeits-Gerichte in Thüringen.
Der Text ist in Leichter Sprache. Er soll für viele Menschen verständlich sein.

Was ist ein Gericht?

In Deutschland und Thüringen gibt es Regeln,
damit Menschen gut zusammen leben können.
Das sind die Gesetze.
Alle Menschen müssen sich an die Gesetze halten.
In den Gesetzen steht auch, welche Rechte Menschen haben.

Manchmal gibt es Streit.
Zum Beispiel, weil sich manche nicht an die Gesetze halten.
Oder die Rechte von Menschen nicht beachtet werden.

Häufig entscheidet ein Gericht über den Streit.
Die Sitzung im Gericht nennt man auch Gerichts-Verhandlung.
Ein Richter oder eine Richterin entscheidet, was richtig ist.
Und was gemacht werden muss.
Das nennt man Gerichts-Urteil. 

Der ganze Ablauf heißt Verfahren.
Das beginnt mit einer Klage.
Klage bedeutet: Jemand bringt den Streit vor Gericht.
Es kommt zu einem Prozess, bei dem sich alle im Gericht treffen.
Wer Recht bekommt, hat den Prozess gewonnen.
Die andere Person hat verloren.

Was ist ein Arbeits-Gericht?

In den Arbeits-Gerichten geht es um Streit bei der Arbeit.
Meistens zwischen Arbeitern, Arbeiterinnen oder Angestellten
und ihren Chefs oder Chefinnen
.
Andere Wörter dafür sind Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber.

Es kann zum Beispiel Streit geben über:

  • eine Kündigung,
  • den Lohn,
  • den Urlaub,
  • wenn man bei der Arbeit etwas kaputt gemacht hat,
  • wenn Arbeit-Nehmer schlechter behandelt werden als andere.

Es gibt auch Organisationen, die sich für die Rechte von Arbeit-Nehmern einsetzen.
Sie heißen Gewerkschaften und Betriebs-Räte.
Auch diese Organisationen streiten sich manchmal mit Arbeit-Gebern.

An den Arbeits-Gerichten gibt es auch
ehrenamtliche Richter und Richterinnen.
Sie machen das in ihrer Freizeit.

Das heißt, sie haben einen anderen Beruf.
Deshalb kennen sie sich gut in Betrieben und im Arbeits-Leben aus.
Sie helfen den beruflichen Richtern bei der Entscheidung.

Die Arbeits-Gerichte in Thüringen

Die Arbeits-Gerichte in Thüringen sind in
Nordhausen, Erfurt, Suhl und Gera.
In Erfurt ist das Landes-Arbeits-Gericht.
Dort werden Gerichts-Urteile nochmal geprüft,
wenn man damit nicht einverstanden ist.

Manchmal helfen schon Gespräche, um den Streit zu klären.
Dann muss es keine Gerichts-Verhandlung geben.
Am Landes-Arbeits-Gericht gibt es Richter,
die für solche Gespräche ausgebildet sind.

Auf den nächsten Seiten können Sie mehr
über die Arbeits-Gerichte in Thüringen erfahren.
Die Texte sollen Sie informieren.
Sie sind ein zusätzliches Angebot und rechtlich nicht verbindlich.
Die Texte sind keine Rechts-Beratung.
Es werden nicht alle Einzelheiten erklärt.

Wir benutzen in diesem Text die weibliche
und männliche Sprach-Form und die Mehrzahl.
Damit der Text verständlich ist.

Es gibt aber noch mehr Geschlechter als Frau und Mann.
Diese Informationen sind für alle Menschen gedacht,
die Leichte Sprache brauchen.
Egal, welches Geschlecht sie haben.

Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Thüringer Arbeits-Gerichte

Häufige Fragen

Wann ist das Arbeits-Gericht zuständig?

Das Arbeits-Gericht ist zuständig,wenn es Streit auf der Arbeit gibt.
Der Streit ist häufig zwischen Arbeit-Nehmern (Mitarbeiter) und Arbeit-Gebern (Chefs).

Das sind zum Beispiel die Themen:



1. Kündigung

Manchmal verliert man seine Arbeits-Stelle.
Man wird gekündigt.
Vielleicht passiert das zu Recht.
Die Kündigung kann aber auch gegen das Gesetz verstoßen.
Das kann man beim Arbeits-Gericht überprüfen lassen.
Das muss innerhalb von 3 Wochen
nach der Kündigung gemacht werden.

2. Befristung

Wenn man eine neue Arbeits-Stelle anfängt,
bekommt man einen neuen Arbeits-Vertrag.
Manchmal steht im Vertrag, dass die Arbeit
nur eine bestimmte Zeit lang geht.
Zum Beispiel 1 oder 2 Jahre.
Das nennt man Befristung.

Die Befristung kann korrekt sein.
Sie kann aber auch gegen das Gesetz verstoßen.
Das kann man beim Arbeits-Gericht überprüfen lassen.
Das muss man innerhalb von 3 Wochen
nach dem Ende der Befristung machen.

3. Lohn

Manchmal gibt es Streit wegen Geld, also wegen dem Lohn.
Zum Beispiel, weil Arbeit-Nehmer weniger verdienen,
als sie nach dem Gesetz bekommen müssten.
Oder weil sie bei Krankheit kein Geld vom Arbeit-Geber bekommen.
Manche Arbeit-Geber behalten einen Teil vom Lohn.
Alle diese Fragen können vor Gericht entschieden werden.

4. Überstunden

Im Arbeits-Vertrag steht, wie viele Stunden man arbeiten muss.
Manchmal muss man mehr arbeiten, also Über-Stunden machen.
Es kann sein, dass diese Über-Stunden bezahlt werden müssen.
Zum Beispiel, wenn der Chef oder die Chefin Über-Stunden verlangt.

5. Urlaub

Auch über Urlaub kann es Streit geben.
Zum Beispiel darüber, wieviel Urlaubs-Tage man hat.
Oder wann man ihn nehmen kann.

Vielleicht sind noch Urlaubs-Tage übrig,
wenn man bei der Arbeits-Stelle aufhört.
Dann muss man Geld für die Urlaubs-Tage bekommen.

6. Benachteiligung

Es kann sein, dass Arbeit-Nehmer
schlechter behandelt werden als andere.

Zum Beispiel:

  • wegen einer Behinderung,
  • wegen des Alters,
  • wegen des Geschlechts, zum Beispiel als Frau,
  • weil sie oder ihre Familie aus einem anderen Land kommen,
  • wegen der Religion,
  • wegen der sexuellen Orientierung.
    Das bedeutet: Ob man Männer oder Frauen liebt
    oder ein anderes Geschlecht.

Wenn man wegen dieser Dinge bei der Arbeit schlechter behandelt wird, kann man vor Gericht gehen.
Oft muss die Benachteiligung beendet werden.
Oder man bekommt Geld als Schaden-Ersatz.

Handeln Sie bald, wenn die Benachteiligung passiert ist.
Benachteiligung bedeutet: schlechter behandelt werden.
Sie dürfen nicht zu lange warten.
Die Fristen oder Zeit-Räume stehen in den Gesetzen.

7. Zeugnis

Wenn man bei einer Arbeits-Stelle aufhört,
muss man ein Arbeits-Zeugnis bekommen.
Darin steht, was man gearbeitet hat.
Und wie gut man gearbeitet hat.
Auch über das Zeugnis kann es Streit geben.

Was kostet das?

Alle Menschen sollen ihr Recht bekommen.
Deshalb gibt es bei Arbeits-Gerichten besondere Regeln bei den Kosten.
 

  • Im Gericht wird man meist von einer Anwältin
    oder einem Anwalt
    beraten.
    Das sind Fach-Leute, die sich gut mit Gesetzen auskennen.
    Manchmal muss man den Anwalt der Gegen-Seite bezahlen.
    Zum Beispiel, wenn man vor Gericht verloren hat.
    Das ist bei Arbeits-Gerichten nicht so.
  • Bei Gericht entstehen Kosten,
    zum Beispiel Gerichs-Kosten und Geld für Dokumente und Briefe.
    Das muss diePerson bezahlen, die vor Gericht verliert.
    Die Kosten im Arbeits-Gericht sind nicht so hoch
    wie bei anderen Gerichten.
  • Wer wenig oder kein Geld hat,
    kann Prozess-Kosten-Hilfe beantragen.
    Dann zahlt der Staat die Kosten für Anwalt und Gericht.
    Man muss nachweisen, dass man nur wenig Geld hat.
    Und es muss eine gute Möglichkeit geben,
    dass man den Prozess gewinnt.

 

Wenn man in den nächsten 4 Jahren mehr Geld hat,
muss man einen Teil der Kosten zurückzahlen.

  • Vielleicht brauchen Sie erstmal einen Rat vom Anwalt.
    Weil Sie nicht wissen:
    Lohnt es sich, wegen dem Streit zum Gericht zu gehen?

Anwälte kosten Geld.
Auch diese Kosten bezahlt der Staat für Menschen,
die sich das nicht leisten können.
Für diese Beratungs-Hilfe brauchen Sie
einen Berechtigungs-Schein.
Den bekommt man beim Amts-Gericht.
Amts-Gerichte gibt es in den größeren Orten in Thüringen.
Das Gericht in der Nähe Ihres Wohn-Ortes ist für Sie zuständig.

Brauchen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin?

Nein, Sie müssen keinen Anwalt haben.
Sie können allein zur Gerichts-Verhandlung gehen.
Die Richter und Richterinnen sind das gewohnt.
Sie bemühen sich, verständlich zu sprechen.

Vielleicht geht der Streit nach dem Urteil
noch zum Landes-Arbeits-Gericht.
Weil eine Seite mit dem Urteil nicht einverstanden ist.
Beim Landes-Arbeits-Gericht brauchen Sie
unbedingt einen Anwalt oder eine Anwältin.

 

Vielleicht sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft?
Dann kann Sie auch jemand von der Gewerkschaft
zum Prozess begleiten.

Eine Gewerkschaft ist eine Organisation,
die sich für die Rechte von Arbeit-Nehmern einsetzt.

 

Wie lange dauert das Verfahren?

Das ist sehr unterschiedlich und kommt auf die Umstände an.
Zum Beispiel, wie viele Klagen das Arbeits-Gericht gerade
entscheiden muss.

Manche Sachen müssen schnell entschieden werden.
Zum Beispiel, wenn es um eine Kündigung oder Befristung geht.
Diese Verfahren kommen schneller dran.

 

Manche Verfahren sind nach wenigen Wochen abgeschlossen.
Andere dauern 6 bis 12 Monate lang.

 

 

Was ist, wenn die Sache sehr eilig ist?

Manchmal muss sofort entschieden werden.
Weil das Problem sofort gelöst werden muss.
Dann gibt es ein Eil-Verfahren.

 

Das bedeutet: ein besonders schnelles Verfahren.
Das kann nur wenige Tage dauern, manchmal nur wenige Stunden.
Das Ergebnis nennt man: einstweilige Verfügung.

Das Güte-Richter-Verfahren

Viele Menschen wollen Recht bekommen.
Sie wollen sich aber nicht für immer mit dem Arbeit-Geber streiten.
Weil sie ihren Arbeits-Platz behalten wollen.

Dann kann ein Güte-Richter-Verfahren sinnvoll sein.
Güte-Richter sind Richter mit einer besonderen Ausbildung.
Sie helfen Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber dabei,
zusammen eine Lösung für das Problem zu finden.

Die Rechts-Antrag-Stelle

Für eine Klage beim Arbeits-Gericht brauchen Sie keinen Anwalt.
Aber Sie müssen einige Regeln beachten, wenn Sie klagen wollen.
Dabei kann die Rechts-Antrag-Stelle helfen.
Die gibt es bei jedem Arbeits-Gericht.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen dabei,
die Klage zu schreiben.
Und dabei die Regeln zu beachten.
Aber Sie dürfen nicht zum Thema Recht beraten.

Vorher erzählen Sie den Mitarbeitern, worum es geht.
Und warum Sie klagen wollen.

 

Machen Sie telefonisch einen Termin bei der Rechts-Antrag-Stelle.
Das müssen Sie zum Termin mitbringen:

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Arbeits-Vertrag
  • andere Unterlagen, die mit dem Problem zu tun haben,
  • Ihr Kündigungs-Schreiben, falls Sie gekündigt wurden,
  • die letzten Lohn-Abrechnungen

Wie läuft das Verfahren ab?

Zuerst kommt die Klage beim Arbeits-Gericht an.
Dann wird eine Akte angelegt.

Die Klagen werden an die Richter und Richterinnen verteilt.
Dafür gibt es einen festgelegten Plan.

Der Richter oder die Richterin liest die Klage.
Dann wird ein Termin für eine Güte-Verhandlung festgelegt.
Bei dieser Verhandlung werden die Probleme mit dem Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer besprochen.
Man versucht eine Lösung zu finden und sich einig zu werden.

Wenn das nicht klappt, gibt es einen zweiten Termin.
Das ist die Gerichts-Verhandlung.
Sie wird auch Kammer-Termin genannt.

Eine Kammer ist eine Gruppe von 3 Personen.
Das sind:

  • der berufliche Richter vom Arbeits-Gericht,
  • ein ehrenamtlicher Richter von der Arbeit-Nehmer-Seite,
  • ein ehrenamtlicher Richter von der Arbeit-Geber-Seite,

Die ehrenamtlichen Richter helfen dabei,
eine gerechte Entscheidung zu finden.
Sie wissen, wie es als Arbeit-Nehmer oder Arbeit-Geber ist.

 

Manchmal werden Menschen befragt,
die etwas über das Klage-Thema wissen.
Das sind die Zeugen.

Am Ende des Termins wird ein Urteil gefällt.

Vielleicht ist eine Seite mit dem Urteil nicht einverstanden
Arbeit-Geber oder Arbeit-Nehmer.
Dann kann man Berufung einlegen.
Das bedeutet: Das Urteil wird nochmal
vom Landes-Arbeits-Gericht in Erfurt geprüft.
Dazu braucht man einen Anwalt.
Man muss einen bestimmten Zeit-Raum einhalten.

Ganz selten geht eine Klage noch zum Bundes-Arbeits-Gericht.
Das ist die höchste Gerichts-Stufe.
Ein anderes Wort ist: Instanz.

Das Bundes-Arbeits-Gericht gibt es nur einmal in Deutschland.
Es ist auch in Erfurt.

Wo sind die Arbeits-Gerichte in Thüringen?

Die Arbeits-Gerichte sind in:

  • Erfurt,
  • Nordhausen,
  • Gera und
  • Suhl.
    Das Arbeits-Gericht Suhl arbeitet manchmal
    auch in Sonneberg und Eisenach.

Die Adressen und Telefon-Nummern finden Sie hinter diesem Link.
(Link zu https://arbeitsgerichte.thueringen.de/arbeitsgericht)

Das Landes-Arbeits-Gericht ist in Erfurt.

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