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Informationen für Referendar*innen | Student*innen | Schüler*innen

Informationen für Referendar*innen

Referendar*innen können ihre Wahlstation bei allen Arbeitsgerichten und im Ausnahmefall auch beim Thüringer Landesarbeitsgericht absolvieren. Sie werden hierzu einer*m Vorsitzenden zur Einzelausbildung zugewiesen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte über die Gerichtsverwaltung des jeweiligen Arbeitsgerichts einreichen. Da die Wahlstation bei den Thüringer Arbeitsgerichten sehr beliebt ist, sollten Sie an eine rechtzeitige Anmeldung denken.

Informationen für Student*innen

Student*innen erhalten die Gelegenheit, einen Teil ihrer Praktischen Studienzeit (Gerichts- und Wahlpraktikum) bei allen Thüringer Arbeitsgerichten und im Ausnahmefall auch beim Thüringer Landesarbeitsgericht abzuleisten. Hierzu werden wir Sie einer*m Vorsitzenden zur Einzelausbildung zuweisen. Bitte prüfen Sie vorab selbst, ob die Voraussetzungen für das Ableisten eines Wahlpraktikums an einem unserer Gerichte erfüllt sind. Im Übrigen reichen Sie bitte Ihre Bewerbung rechtzeitig über die Gerichtsverwaltung des jeweiligen Arbeitsgerichts ein.

Informationen für Schüler*innen

Ein Praktikum bei einem unserer Gerichte bietet Euch Einblicke in die Abläufe des Gerichts. Ihr lernt die Tätigkeiten der Geschäftsstellen und der Gerichtsverwaltung kennen und Ihr erfahrt einiges über die Aufgaben der Rechtspfleger*innen. Natürlich besucht Ihr auch Gerichtsverhandlungen und erfahrt so, wie Gerichte und Rechtsvertreter*innen zusammenwirken und am Ende ein Urteil entsteht. Bitte schickt Eure Bewerbung rechtzeitig über die Gerichtsverwaltung an das jeweilige Arbeitsgericht.

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