Arbeitsgericht Nordhausen
Arbeitsgericht Nordhausen
Käthe-Kollwitz-Straße 1b
99734 Nordhausen
Tel.-Nr.: 0361/573553-913
Telefax: 0361/573553-977
E-Mail: Poststelle.NDH@argndh.thueringen.de
Neue Anschrift ab 01.05.2021
Hausanschrift: Postanschrift:
Am Taschenberg 59/60 Postfach 10 02 53
99734 Nordhausen 99722 Nordhausen
Besucher*innenhinweis - Einlasskontrolle
Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. ... mehr
![[Bild] Gebäudeansicht Arbeitsgericht Nordhausen](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/6/9/csm_Nordhausen2_06384ce545.jpg)
Örtliche Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht Nordhausen ist zuständig für den Kyffhäuserkreis, die Landkreise Eichsfeld und Nordhausen, sowie für den Unstrut-Hainich-Kreis. (GVBl 2011 S. 533)
Öffentlichkeit
Die mündlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich.
Besucher*innengruppen melden sich bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts an.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Öffentlichkeit eingeschränkt.
Bitte informieren Sie sich telefonisch bei der Geschäftsstelle.
elektronischer Übermittlungsweg
Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.
Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des*der Absenders*in nicht mit Sicherheit feststeht.
Über den elektronischen Rechtsverkehr können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden.
Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/
![[Bild] zwei Hände auf einer Tastatur](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/0/8/csm_Tastatur_web_ca3c6c7dab.jpg)
Informationen zur Behörde
Behördenleiter
Direktor des Arbeitsgerichts Stefan Marx
Stellvertreter
Richter am Arbeitsgericht Uwe Stritzke
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Direktor des Arbeitsgerichts Stefan Marx
Geschäftsleiterin
Christine Kindervater
Übersendung von Entscheidungen
Telefon: 0361/573553-926
Geschäftsverteilungslan
Geschäftsverteilungsplan 2020
Geschäftsverteilungsplan 2020 1. Änderung
Geschäftsverteilungsplan 2021
![[Bild] Tisch mit Aktenstapel und Gesetzbuch Arbeitsgesetze](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/8/8/csm_Akten_2d42525bec.jpg)
Öffnungszeiten - Aktueller Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes Nordhausen gegenwärtig nur nach telefonischer Voranmeldung erreichbar.
Telefon:
0361/573553913
Klageformulare und weitere Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://arbeitsgerichte.thueringen.de/verfahren/
Die Öffnungszeiten des Gerichts sind ebenfalls aufgrund der Corona-Pandemie weiter beschränkt:
Öffnungszeiten des Gerichts:
Montag - Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)
Anträge und Unterlagen sollen per Post oder Fax (0361/573553-977)
eingereicht werden.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten des Arbeitsgeichts Nordhausen befindet sich vor dem Haus.
![[Bild] Gebäudeansicht des Arbeitsgerichts Nordhausen mit einem roten Pfeil auf den Nachtbriefkasten vor dem Haus](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/6/4/csm_NachtbriefkastenNDH_f9d7b3a648.jpg)
Leerungszeiten
montags bis freitags: 08:00, 13:00 und 24:00 Uhr
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauffolgenden Werktag erfolgt (§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.