Arbeitsgericht Gera
Justizzentrum Gera
Schloßstraße 24
07545 Gera
Tel.-Nr.: 0365 834-0
Telefax: 0365 834-1777
E-Mail: Poststelle.Gera@argg.thueringen.de
Besucher*innenhinweis - Einlasskontrolle
Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. ... mehr
![[Bild] Gebäude des Arbeitsgerichts Gera](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/5/9/csm_ArbG_Gera_retuschiert_59bd9d61a7.jpg)
Örtliche Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht Gera ist zuständig für die kreisfreien Städte Gera und Jena, die Landkreise Altenburg Land, Greiz und Saalfeld Rudolstdt, sowie für den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis. (GVBl 2011 S. 533)
Öffentlichkeit
Die mündlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich.
Besucher*innengruppen melden sich bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts an.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Öffentlichkeit eingeschränkt.
Bitte informieren Sie sich telefonisch bei der Geschäftsstelle.
elektronischer Übermittlungsweg
Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.
Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des*der Absenders*in nicht mit Sicherheit feststeht.
Über den elektronischen Rechtsvekehr können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden.
Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/
![[Bild] Zwei Hände auf einer Tastatur](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/0/8/csm_Tastatur_web_ca3c6c7dab.jpg)
Informationen zur Behörde
Behördenleiter
Direktor des Arbeitsgerichts Ingo Menke
Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Richterin am Arbeitsgericht Maria Tonndorf
Geschäftsleiterin
Anne-Rose Karge
Rechtsantragsstelle
Telefon: 0365 834-1732
Übersendung von Entscheidungen
Telefon: 0365 834-1720
Geschäftsverteilungslan
Geschäftsverteilungsplan 2020
Geschäftsverteilungsplan 2020 1. Änderung
Geschäftsverteilungsplan 2021
![[Bild] Tisch mit Aktenstapel und Gesetzbuch Arbeitsgesetze](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/8/8/csm_Akten_b2283047db.jpg)
Öffnungszeiten - Aktueller Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes Gera gegenwärtig nur nach telefonischer Voranmeldung erreichbar.
Telefon:
0365/834-1732
Klageformulare und weitere Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://arbeitsgerichte.thueringen.de/verfahren/
Das Gebäude des Arbeitsgerichts Gera, Haus 7, ist ausschließlich zu den Verhandlungen geöffnet.
Die Poststelle befindet sich in Haus 2 des Justizzentrums.
Öffnungszeiten des Justizzentrums (Haus 2)
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
(24.12. und 31.12. geschlossen)
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle:
Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(24.12. und 31.12. geschlossen)
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten des Arbeitsgerichts Gera befindet sich an der Stirnseite von Haus 4 des Justizzentrums.
![[Bild] Nachtbriefkästen des Justizzentrum Gera am rechten Straßenrand vor einer Parkplatzschranke](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/c/9/csm_NachtbriefkastenGera_c3717d96ba.jpg)
Leerungszeiten
montags bis freitags: 07:00 und 24:00 Uhr
Postsendungen während der Öffnungszeiten bitte in der Poststelle Haus 2 abgeben.
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauffolgenden Werktag erfolgt (§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.
![[Bild] Graphische Darstellung der Gebäude des Justizzentrums Gera mit Straßennamen](https://arbeitsgerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/_processed_/c/a/csm_Wegweiser_Briefkasten_Gera_2bf8d37d31.jpg)