Am heutigen 23. April 2024 hat das Thüringer Landesarbeitsgericht die elektronische Akte eingeführt. Das Landearbeitsgericht ist damit nach dem Arbeitsgericht Nordhausen und dem Arbeitsgericht Erfurt das dritte Gericht der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit, welches auf eine elektronische Aktenführung umgestellt hat. Neu eingehende Verfahren werden ab sofort nur noch und vollständig digital bearbeitet. Mit Einführung der elektronischen Akte bei den Arbeitsgerichten Gera (Mai 2024) und Suhl (Juni 2024) wird die Umstellung in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Kürze abgeschlossen sein. Damit kann die bundesweite Verpflichtung aller Gerichte, bis 2026 die sog. elektronische Akte einzuführen, vorzeitig erfüllt werden.
Aufwendige Technik sorgt dafür, dass die Daten der Prozessbeteiligten sicher sind und bleiben. Für die Bürger*innen ändert sich zunächst sichtbar nichts. Durch ein sicheres Signaturverfahren ist auch sichergestellt, dass die Post vom Gericht authentisch bleibt.
Die im Vorbereitungsprozess immer wieder auftauchenden meist technischen Probleme konnte das i-Team des Thüringer Landesarbeitsgerichts mit Unterstützung durch die zentrale für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften zuständige IT Stelle (ITeGS) und hilfreicher Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgreich meistern. Die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen führt das i-Team des Thüringer Landesarbeitsgerichts selbst durch. Als großer Vorteil erweist sich bei alledem, dass die Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit sich erfolgreich für die Beibehaltung des 2001 eingeführten und seitdem fortentwickelten und für die elektronische Aktenführung angepasste Fachverfahrens (Aktenverwaltungssoftware) eingesetzt hat.
Erfurt, den 23.04.2024
Thüringer Landesarbeitsgericht
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