Am 21.11.2023 startete das Arbeitsgericht Nordhausen als erstes Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit der elektronischen Aktenführung. Bis etwa Mitte nächsten Jahres werden die weiteren Arbeitsgerichte in Erfurt, Gera und Suhl sowie das Landesarbeitsgericht folgen. Damit kann die bundesweite Verpflichtung aller Gerichte bis 2026 die sog. elektronische Akte einzuführen, vorzeitig erfüllt werden.
In den letzten Monaten hat das i-Team des Thüringer Landesarbeitsgerichts umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen zum Teil unter ungünstigen Rahmenbedingungen mit Unterstützung durch die zentrale für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften zuständige IT Stelle (ITeGS) erfolgreich durchgeführt. Abschließend schulte das i-Team des Landesarbeitsgerichts in eigener Kompetenz die engagierten Mitarbeiter*innen des Arbeitsgerichts Nordhausen.
Aufwendige Technik sorgt dafür, dass die Daten der Prozessbeteiligten sicher sind und bleiben. Für die Bürger*innen ändert sich zunächst sichtbar nichts. Sie können weiter Klagen per Post einreichen oder sich an die bei jedem Arbeitsgericht eingerichteten Rechtsantragstellen wenden. Durch ein sicheres Signaturverfahren ist auch sichergestellt, dass die Post vom Gericht authentisch bleibt.
Erfurt, den 20.11.2023
Thüringer Landesarbeitsgericht
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