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Medieninformation des Thüringer Landesarbeitsgerichts zu laufenden Gerichtsverfahren: Untersagung von Warnstreiks am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar

03/2024
Erstellt von Thüringer Landesarbeitsgericht

Gegenstand: Berufung gegen Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt vom 9.10.2024 – 6 Ga 21/24 – Untersagung von Warnstreiks am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar

Kurzinhalt:

Die Gewerkschaft ver.di plant für Montag, den 14. Oktober 2024, einen Warnstreik zur Durchsetzung von Tarifverhandlungen. Das Klinikum hat sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Arbeitsgericht Erfurt dagegen gewehrt und verlangt, den Warnstreik zu untersagen. Zur Begründung hat es darauf verwiesen, ein kirchlich getragenes Unternehmen zu sein. Als solches gewähre das Grundgesetz den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht. Dies umfasse auch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, wenn dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. U.a. müssten die Arbeitsbedingungen in einer mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und unter Beteiligung von Verbänden und Gewerkschaften paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission verhandelt und Streitigkeiten in einem Schlichtungsverfahren geklärt werden. Das Klinikum meint, diese Voraussetzung sei erfüllt.

Das Arbeitsgericht gab nach mündlicher Verhandlung am 9.10.2024 der Arbeitsgeberseite Recht und untersagte die Durchführung des Warnstreiks am 14.10.2024.

Hiermit ist die Gewerkschaft nicht einverstanden und legte gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berufung zum Thüringer Landesarbeitsgericht ein.

Zuständig für die Entscheidung über die Berufung ist die 1. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts.

Termin zur mündlichen Verhandlung ist geplant für Freitag, 11.10.2024, 12:30 Uhr, Saal 20, Justizzentrum Erfurt.

Kammer und Az.: 1 SaGa 10/24

Termin: Freitag, 11. Oktober 2024, 12:30 Uhr, Justizzentrum Erfurt, 3. OG, Saal 20

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass sich Termine jederzeit kurzfristig ändern können. Deshalb empfiehlt sich eine kurzfristige Nachfrage vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens bei der jeweiligen Geschäftsstelle der Kammer. Darüber hinausgehende Informationen zum Gegenstand oder den Beteiligten des Verfahrens werden nicht erteilt.

Erfurt, den 9.10.2024

Thüringer Landesarbeitsgericht

Hinweis: Die Medieninformation soll die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten wahren und ohne Namensnennungen erfolgen.

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