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Medieninformation des Thüringer Landesarbeitsgerichts zu Entscheidungen: Warnstreiks am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar bleiben untersagt

04/2024
Erstellt von Thüringer Landesarbeitsgericht

Kammer und Az.: 1. Kammer 1 SaGa 10/24 | Datum der Entscheidung: Urteil vom 11.10.2024 | Vorinstanz: Arbeitsgericht Erfurt vom 9.10.2024 Az.: 6 Ga 21/24 | Zulassung von Rechtsmitteln: unanfechtbar | Gegenstand/Entscheidungsstichwort: Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt vom 9.10.2024 – 6 Ga 21/24 – bestätigt; das Landesarbeitsgericht Thüringen hat am 11.10.2024 die Berufung der Gewerkschaft zurückgewiesen (1 SaGa 10/24) - Warnstreiks am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar bleiben untersagt.

Kurzinhalt:

Die Gewerkschaft ver.di plant für Montag, den 14. Oktober 2024, einen Warnstreik zur Durchsetzung von Tarifverhandlungen. Das Klinikum hat sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Arbeitsgericht Erfurt erfolgreich dagegen gewehrt. Das Arbeitsgericht gab nach mündlicher Verhandlung am 9.10.2024 der Arbeitsgeberseite Recht und untersagte die Durchführung des Warnstreiks am 14.10.2024.

Hiermit war die Gewerkschaft nicht einverstanden und legte gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berufung zum Thüringer Landesarbeitsgericht ein.

Die 1. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts wies nach mündlicher Verhandlung am 11.10.2024 die Berufung zurück. Damit bleibt es bei der Untersagung des für nächste Woche geplanten Warnstreiks.

Das Grundgesetz gewähre den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht. Dies umfasse auch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, wenn bestimmte Voraussetzungen bei deren Aufstellung eingehalten werden. U.a. müssten die Arbeitsbedingungen in einer mit Vertretern der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission verhandelt, Streitigkeiten in einem Schlichtungsverfahren geklärt werden und Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sein (sog. Dritter Weg). Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierfür entwickelten Voraussetzungen seien im Rahmen der Prüfungsmöglichkeiten im Eilverfahren hier als eingehalten festzustellen. Folge des Modells der kooperativen Gestaltung der Arbeitsbedingungen sei die Unzulässigkeit von Streiks.

Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich. Damit sind die für nächste Woche geplanten Warnstreiks beim Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar endgültig untersagt.

Erfurt, den 11.10.2024

Thüringer Landesarbeitsgericht

Hinweis: Die Medieninformation soll die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten wahren und ohne Namensnennungen erfolgen.

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