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Medieninformation des Arbeitsgerichts Erfurt zu Entscheidungen: Arbeitsgericht Erfurt bejaht eigene Zuständigkeit im Verfahren des Generalintendanten des Theaters Erfurt

05/2024
Erstellt von Thüringer Landesarbeitsgericht

Die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Erfurt hat mit Beschluss vom 1. November 2024 entschieden, dass das Arbeitsgericht für das Verfahren über die außerordentlichen Kündigungen zuständig ist, die die Stadt Erfurt gegenüber dem Generalintendanten des Theaters Erfurt ausgesprochen hat.

Kurzinhalt:

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist der Generalintendant Arbeitnehmer der Stadt Erfurt. Als sog. Werkleiter des Eigenbetriebs „Theater Erfurt“ vertrete der Generalintendant nicht die Stadt Erfurt. Er unterliege einem, wenn auch eingeschränkten, Weisungsrecht des Oberbürgermeisters und den Vorgaben des Werkausschusses.

Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Erfurt kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Sofern die Entscheidung rechtskräftig wird, wird das Arbeitsgericht einen Termin zur Güteverhandlung bestimmen.

Erfurt, den 05.11.2024

Arbeitsgericht Erfurt

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Arbeitsgerichts, Herrn Richter am Arbeitsgericht Philipp Mesters

Tel. 0361-573559339

E-Mail aberf.poststelle@justiz.thueringen.de

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