Kurzinhalt:
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist der Generalintendant Arbeitnehmer der Stadt Erfurt. Als sog. Werkleiter des Eigenbetriebs „Theater Erfurt“ vertrete der Generalintendant nicht die Stadt Erfurt. Er unterliege einem, wenn auch eingeschränkten, Weisungsrecht des Oberbürgermeisters und den Vorgaben des Werkausschusses.
Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Erfurt kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Sofern die Entscheidung rechtskräftig wird, wird das Arbeitsgericht einen Termin zur Güteverhandlung bestimmen.
Erfurt, den 05.11.2024
Arbeitsgericht Erfurt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Arbeitsgerichts, Herrn Richter am Arbeitsgericht Philipp Mesters
Tel. 0361-573559339