Kurzinhalt:
Die langjährig als Lokalredaktionsleiterin beschäftigte Klägerin soll mit einem Presseartikel in der Lokalausgabe Gera vom 29.01.2022 gegen im Rahmen des Tendenzschutz des Verlegers ergangene Weisungen verstoßen haben. U.a. seien weisungswidrig Quellen zweiten Grades angeführt. Kritisierten Personen sei nicht zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Nach Rüge habe sie mit einem Presseartikel vom 04.02.2022 wiederum diese Weisungen missachtet.
Aktenzeichen: 2 Ca 336/22, Kammer 2
Termin: Donnerstag, 03.11.2022 10:30 Uhr Arbeitsgericht Gera, Schloßstraße 24, 07548 Gera,
Saal 117
Hinweise:
Der Verhandlungstermin kann sich kurzfristig ändern. Deshalb empfiehlt sich eine kurzfristige Nachfrage vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens bei der Geschäftsstelle der Kammer. Darüber hinausgehende Informationen zum Gegenstand oder den Beteiligten des Verfahrens werden nicht erteilt.
Die Raumkapazität und damit die Teilnahmemöglichkeit der Öffentlichkeit sind derzeit auf 11 Plätze beschränkt. Davon sind für die Presse 4 Plätze vorgehalten, welche nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben werden. Für Foto,- Film-und Rundfunkaufnahmen ist eine Genehmigung einzuholen.
Erfurt, den 14.10.2022
Arbeitsgericht Gera
Hinweis: Die Medieninformation soll die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten wahren und ohne Namensnennungen erfolgen.